Selbständige und Unternehmer

Drittes Entlastungspaket auf dem Weg
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Künstlersozialabgabe steigt 2023 auf 5,0 %
Nach fünf Jahren konstanter Beiträge steigt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr um 0,8 % auf 5,0 %.
Antragsfrist für Energiekostendämpfungsprogramm läuft aus
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.
Aufwendungen für nur im Beruf getragene bürgerliche Kleidung
Auch wenn bestimmte bürgerliche Kleidungsstücke nur während der Berufsausübung getragen werden und nur dafür angeschafft wurden, ist ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Neue Taxonomie für E-Bilanzen
Das Bundesfinanzministerium hat die neueste Version der Taxonomie für E-Bilanzen veröffentlicht, die ab 2023 verbindlich anzuwenden ist.
Solidaritätszuschlag ab 2020 vorerst verfassungskonform
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
Fälligkeitserfordernis für die Zehn-Tages-Regelung
Die Zuordnung von Zahlungen zum vergangenen Kalenderjahr im Rahmen der Zehn-Tages-Regelung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfordert, dass die Zahlung erst um den Jahreswechsel herum fällig geworden ist.
Höhere Jahresgebühr für das Transparenzregister ab 2022
Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen.
Auszahlung der EPP an Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.
Überblick zur Energiepreispauschale (EPP)
Alle Erwerbstätigen erhalten für 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Steuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Wechsel zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV
Bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 haben Unternehmer die Möglichkeit, zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV zu wechseln, wenn das andere Programm für sie günstiger ist.
Arbeitsteilung kann Arztpraxis zum Gewerbebetrieb machen
Übernimmt ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis die Verwaltungsaufgaben und führt deshalb keine nennenswerten Behandlungen mehr aus, wird aus der Praxis ein Gewerbebetrieb.
Erweiterte Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen.
Details zur Energiepreispauschale
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Entlastung für gestiegene Energiekosten
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Klarstellung zur Abschreibung von Hard- und Software
Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur Abschreibung von Hard- und Software innerhalb eines Jahres um einige Klarstellungen und eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt.
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Ungenauigkeiten
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Überbrückungs- und Neustarthilfe werden bis Ende Juni verlängert
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz in Arbeit
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.

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