GmbH-Ratgeber

Nutzungsrechte sind einlagefähig
Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben.
Steuerliche Behandlung von Nur-Pensionen
Das Bundesfinanzministerium hat endlich ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Nur-Pensionen Stellung genommen, die mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vereinbart sind.
Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Schnellere und billigere Handelsregistereintragungen
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Geschäftsführerhaftung bei interner Zuständigkeitsvereinbarung
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-Mehrheit
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Zinslose Abschlagszahlung auf Gewinntantieme
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
Amtsniederlegung des Geschäftsführers
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
Prüfungspflicht des Registergerichts
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Abgeltungszahlung für entgangenen Urlaub
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat.
Niedrigere Körperschaftsteuer in 2004
Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
Geringerer Freibetrag bei Anteilsveräußerungen
Ab 2004 gilt ein geringerer Freibetrag bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften
Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.
Versammlungseinberufung durch Gesellschafter bindend
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH einstimmig einen weiteren Termin für eine weitere Versammlung, kann der Geschäftsführer diesen nicht abändern.
Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschluss
Ein Gesellschafterbeschluss kann nur durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden.

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