GmbH-Ratgeber
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat.
Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
Ab 2004 gilt ein geringerer Freibetrag bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH einstimmig einen weiteren Termin für eine weitere Versammlung, kann der Geschäftsführer diesen nicht abändern.
Ein Gesellschafterbeschluss kann nur durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden.
An der Rechtmäßigkeit der Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn eines Ehegatten bestehen ernstliche Zweifel.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs führt dazu, dass eine Geschäftsführertätigkeit umsatzsteuerpflichtig sein kann. Die Frist für eine mögliche Vertragsanpassung wurde aber bis Ende des Jahres verlängert.
Ein nicht ausreichend besichertes Darlehen an einen Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.
Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.
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