Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Das Jahressteuergesetz 2010 steht nach der Beratung im Bundestag jetzt kurz vor der Verabschiedung.
Das neueste Angebot einer Datensammlung von Steuersündern an den deutschen Fiskus hat sich als wertlos herausgestellt.
Nachdem Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind, hält der Bundesfinanzhof auch Erstattungszinsen für steuerfrei.
Wie schon früher bei großen Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung mit bürokratischen Erleichterungen für spendenwilllige Steuerzahler.
Zur Sanierung der Staatsfinanzen verlangt der Bund ab sofort für alle Flüge ab 2011 eine Luftverkehrsabgabe.
Die Finanzverwaltung hat 15.000 Namen potenzieller Steuersünder mehr als erwartet auf der neuesten erworbenen CD gefunden.
In zweiter Instanz ist die Schadensersatzforderung eines Steuersünders gegen die Fürstenbank LGT vorerst zurückgewiesen worden.
Das Bayerische Finanzministerium warnt vor dem neuesten Betrugsversuch im Namen der Finanzbehörden.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.
Weil sich zum 1. Juli die Einstufung von Trikes und Quads ändert, gelten auch neue Steuertarife für diese Fahrzeuge.
Von über 170 Klagen gegen die neue bundeseinheitliche Steuernummer hat das zuständige Finanzgericht in Köln nun drei Verfahren als Präzendenzfälle verhandelt.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass nur für explizit geregelte Sachverhalte eine Verzinsung erfolgt.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
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