Personal, Arbeit und Soziales

Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Keine Arbeitnehmerhaftung für Auftragsstornierung
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.
Gehaltsabrechung ist kein Schuldanerkenntnis
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.
Aufstockung der Geringfügigkeitsgrenze
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Freigrenze für Sachbezüge
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.
Neue Meldepflicht beim Arbeitsamt
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.
Kein Arbeitslosengeld bei alkoholbedingter Kündigung
Einem Arbeitnehmer, dem infolge des Führerscheinentzuges wegen alkoholisierten Fahrens gekündigt wird, steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.
Erziehungsurlaub ohne Einfluss auf Sozialpläne
Die Inanspruchnahme eines Erziehungsurlaubs darf sich nicht negativ auf die Abfindung durch einen Sozialplan auswirken, der auch die Beschäftigungsdauer berücksichtigt.
Sozialbeiträge sind kein Einkommensbestandteil
Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.
Rentenalter heißt nicht Rentenzwang
Mit dem Erreichen des Rentenalters und ohne entsprechende Vereinbarung endet ein Arbeitsverhältnis nicht von selbst.
Hartz-II-Gesetz und Minijobs
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") zum 1. April 2003 werden die Minijobs neu geregelt.
Basteln an der Sozialversicherung
Die Bundesregierung erhöht den Beitrag zur Rentenversicherung von auf 19,5 % und hebt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze an. Auch an der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird gebastelt.
Überstundenvergütung und Arbeitsfreistellung
Leistet ein Arbeitnehmer über längere Zeit vergütete Überstunden, so zählen diese auch bei späterer Arbeitsfreistellung zum fortzuzahlenden Lohn.
Direktversicherungen als Altersvorsorge
Eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge sind Direktversicherungen, die aus einer Entgeltumwandlung finanziert werden.
Betriebsübergang muss mitgeteilt werden
Seit März diesen Jahres müssen die Arbeitnehmer detailliert informiert werden, wenn der Betrieb den Inhaber wechselt. Diesem Wechsel können die Arbeitnehmer auch widersprechen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück