Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer

Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer sind auch Personen mitzuzählen, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden. Die von den Teilzeitkräften geleistete Arbeit wird dabei auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist für die Berechnung der Arbeitnehmerzahl im Hinblick auf die Investitionszulage ohne Bedeutung. Deshalb zählen hier Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiter wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer.



Übersicht - Eine Seite zurück