Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

An der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % zum 1. Januar 2026 hält die Bundesregierung unverändert fest.

Trotz Deckungslücken im Bundeshaushalt hält die Bundesregierung daran fest, den Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf 7 % zu reduzieren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hervor. Einen konkreten Umsetzungszeitplan gibt es jedoch noch nicht.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit Senkungen der Umsatzsteuer an die Verbraucher weitergegeben werden, verweist die Regierung auf Studien aus der Zeit der Corona-Pandemie, die eine teilweise Weitergabe der Steuersatzsenkung an die Verbraucher nahelegen. Befragte Gastronomen gaben insbesondere Kundenerwartungen und die Wettbewerbssituation als Gründe für die Weitergabe der reduzierten Umsatzsteuer an.

Auch internationale Vergleichsstudien über längere Zeiträume deuteten darauf hin, dass Umsatzsteuersatzsenkungen im Regelfall teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Regierung weist außerdem darauf hin, dass eine unvollständige Weitergabe an die Verbraucher als zielkonform angesehen wird, weil mit der Umsatzsteuersenkung erklärtermaßen auch eine Stärkung der Angebotsseite beabsichtigt ist.



Übersicht - Eine Seite zurück