Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl Tenhagen - Sebregondi - GrünsteidlHomeTenhagen - Sebregondi - GrünsteidlTenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
  Tenhagen - Sebregondi - Grünsteidl  
Home
historie.html
Team
Schwerpunkte
Steuern
Betriebswirtschaft
Abschluss & Prüfung
Buchhaltung
Impressum
Aktuelles
Links
Beratung ist unsere Stärke

Erleichterungen für Spenden an Flutopfer in Pakistan

Wie schon früher bei großen Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung mit bürokratischen Erleichterungen für spendenwilllige Steuerzahler.

Durch die Überschwemmungen in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen veröffentlicht, die eine unbürokratische steuerliche Berücksichtigung von Hilfen für die Flutopfer ermöglichen. Diese Ausnahmeregelungen gelten für Zuwendungen zwischen dem 30. Juli und dem 31. Dezember diesen Jahres. Sie sind im Prinzip deckungsgleich mit den Ausnahmeregelungen für Spenden zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti Anfang des Jahres. Unter anderem gilt für Spenden auf Sonderkonten der Überweisungsbeleg ohne Beschränkung des Betrags als Spendennachweis.



Übersicht - Eine Seite zurück