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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
Auch wenn Ihr Kind auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld verzichtet, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, kann der Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindert werden.
Die Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung.
Der ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.

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