Steuern und AbgabenSteuerbefreiung für Familienheim trotz verzögerter SelbstnutzungGibt es triftige Gründe für eine verzögerte Selbstnutzung, ist eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim auch nach mehr als sechs Monaten noch möglich. Steueränderungen für Privatleute und FamilienNeben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen. Steueränderungsgesetz 2015 beschlossenAm 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. Angabe der Anschrift des RechnungsstellersEin Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Fallstricke beim Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung. Vertrauensschutz für BauleistendeDie rückwirkenden Änderung der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen bleibt umstritten. Auch bei der Aussetzung der Vollziehung entscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich. Modernisierung des BesteuerungsverfahrensDas Bundesfinanzministerium hat den schon länger geplanten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossenIm Juli ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet und verkündet worden, das neben einer Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften zahlreiche weitere Änderungen bei der Bilanzierung bringt. Vorratsbewertung nach der Lifo-MethodeDas Bundesfinanzministerium hat im Mai die Endfassung der Verwaltungsanweisung zur Vorratsbewertung nach der Lifo-Methode veröffentlicht. Einigung bei der Erbschaftsteuer auf BetriebsvermögenDie Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Rückwirkende Änderung der Besteuerung von BauleistungenEin Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
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