Kaufleute und UnternehmerEintägige Rabattaktionen sind zulässigEine eintägige Rabattaktion kann nur unter ganz besonderen Voraussetzungen als unlauterer Wettbewerb untersagt werden. Darlehen als verdeckte GewinnausschüttungEin nicht ausreichend besichertes Darlehen an einen Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Kündigung eines GmbH-GeschäftsführersDie Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Unbeschränkte Haftung nach GründungsscheiternWerden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt. Rückforderung überhöhter AbfindungenWird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden. GmbH-Geschäftsführer als ArbeitnehmerDer Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer. Verbindlicher RechtsformzusatzFür Unternehmen ist ab dem 1. April 2003 die Angabe eines eindeutigen Rechtsformzusatzes verbindlich vorgeschrieben. Sacheinlagen können gutgläubig erworben werdenAuch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB. Neufassung der GewerbeordnungZum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft. Höhere Körperschaftsteuer in 2003Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.
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