Kaufleute und Unternehmer

Eintägige Rabattaktionen sind zulässig

Eine eintägige Rabattaktion kann nur unter ganz besonderen Voraussetzungen als unlauterer Wettbewerb untersagt werden.

Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein nicht ausreichend besichertes Darlehen an einen Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

Unbeschränkte Haftung nach Gründungsscheitern

Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.

Rückforderung überhöhter Abfindungen

Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.

GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.

Verbindlicher Rechtsformzusatz

Für Unternehmen ist ab dem 1. April 2003 die Angabe eines eindeutigen Rechtsformzusatzes verbindlich vorgeschrieben.

Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden

Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.

Neufassung der Gewerbeordnung

Zum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft.

Höhere Körperschaftsteuer in 2003

Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.


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