Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSteueränderungsbescheid nach unzulässigem EinspruchEin verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt. Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der FestsetzungsfristGesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig. Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.
Übersicht - Eine Seite zurück |