Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSchlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der BankMit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht. Säumniszuschläge als DruckmittelSäumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich. Verlängerung der ZahlungsfristDie Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden. Einspruch gegen einen SteuerbescheidFür einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden. Euro-Grenzwerte ab 2002Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt. Rückzahlung einer verdeckten GewinnausschüttungAuch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen. Prüfung für die Riester-RenteEine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist. JahresabschlussprüfungEine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist. Die Schattenwirtschaft floriertNicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus. Gewerbesteuer nach einer BetriebsprüfungFür die Behandlung von erhöhten Gewerbesteuern, die nach einer Betriebsprüfung zu zahlen sind, gelten für die Jahre ab 1999 andere Regelungen.
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