Steuerverwaltung und SteuerprüfungenVollzugsdefizit ist kein rückwirkendes EreignisEin vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde. Einbeziehung steuerfreier Einkünfte bei der KirchensteuerSteuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen. SteuerhinterziehungsbekämpfungsverordnungIn einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften. Einsprüche und Klagen gegen die SteueridentifikationsnummerWer sich gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer wehren will, muss sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Strohmänner haften für Beihilfe zur SteuerhinterziehungEine Gefälligkeit in der Familie kann sich schnell zum teuren Fauxpas entwickeln, wenn das Finanzamt dahinter kommt. Bund übernimmt die Verwaltungshoheit für die Kfz-SteuerMit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen. Liechtenstein gibt dem deutschen Fiskus zukünftig AuskünfteJetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden. Rentnern drohen Kontrollen durch das FinanzamtIm Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Nachzahlungszinsen bei falsch ausgewiesener UmsatzsteuerVor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Verbesserungen für VereineEs gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.
Übersicht - Eine Seite zurück |