Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSteuervereinfachungsgesetz 2013 in ArbeitDie Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt. Geänderte Einkommensteuer-Richtlinien beschlossenNach vier Jahren steht wieder einmal eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien an, die der Bundesrat jetzt unter Vorbehalt beschlossen hat. Förderung des ehrenamtlichen EngagementsEin neues Gesetz bringt neben einer Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsmitglieder Änderungen im Steuerrecht, insbesondere die Erhöhung der Übungsleiterpauschale. Wesentliche Änderungen auf 2013 verschobenNur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen. Vorabanforderung von SteuererklärungenWenn das Finanzamt eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anfordert, muss es konkret angeben, warum die Steuererklärung früher abgegeben werden soll. Steuerschätzer gehen von etwas höheren Steuereinnahmen ausIn der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber nicht mehr so optimistisch. Bundesrat blockiert SteuergesetzeDer Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013. Scheckzahlung kann zu fiktiver Säumnis führenSelbst wenn das Geld dem Finanzamt noch rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen, falls der Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit bei der Finanzkasse eingeht. Finanzämter wahren WeihnachtsfriedenAußer bei Gefahr im Verzug oder drohender Verjährung verzichten die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Vollstreckungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und andere unangenehme Maßnahmen. Verspätungszuschlag nur mit triftigen Gründen vermeidbarWeil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
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