Steuerverwaltung und SteuerprüfungenSpendenbescheinigung per E-MailSpendenbescheinigungen werden ab 2017 auch dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie als schreibgeschütztes Dokument per E-Mail versendet werden. ELSTER-Pflicht gilt nicht für KleinstbetriebWenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können. Kampf gegen Steuerbetrug mit BriefkastenfirmenEin neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses. Erleichterungen für Spenden zur Flüchtlingshilfe verlängertDas Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert. Steuerliche Anerkennung von Aufwands- und RückspendenFür die steuerliche Anerkennung von Aufwands- oder Rückspenden ist nun auch bei einer regelmäßigen Tätigkeit eine Höchstfrist für die Verzichtserklärung festgeschrieben. Änderung der Amtshilferichtlinie und weitere MaßnahmenEines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen. Änderungen im BesteuerungsverfahrenDas Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben. Finanzämter wahren WeihnachtsfriedenIn der Weihnachtszeit verzichten die Finanzämter auf Maßnahmen, die die Steuerzahler über Gebühr belasten könnten. Steuerschätzung bestätigt solide SteuereinnahmenDie neueste Steuerschätzung ergibt gegenüber der vorhergehenden Schätzung nur geringfügige Änderungen bei den Steuereinnahmen. Ordnungsmäßigkeit der KassenbuchführungDamit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
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