Steuerverwaltung und SteuerprüfungenLängere Steuererklärungsfristen auch für 2020 vorgesehenAuch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird. Neues Paket mit BürokratieerleichterungenInsgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern. Finanzämter erstatten mehr Zinsen als eingenommen werdenTrotz eines Negativsaldos für den Staat aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen hält die Politik weiter an einem Zinssatz von 6 % pro Jahr für Nachzahlungen und Erstattungen fest. Vereinfachte Stundung bis Ende Juni 2021 verlängertWer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist, kann weiterhin unter vereinfachten Voraussetzungen eine Stundung und Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten. Änderungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht 2021Die größte Reform im steuerlichen Spenden - und Gemeinnützigkeitsrecht bringt fast durchweg Verbesserungen für Steuerzahler und gemeinnützige Organisationen. Steuerbescheide für 2020 frühestens ab März 2021Aus rechtlichen und technischen Gründen können die Finanzämter frühestens Mitte März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für 2020 beginnen. Vollstreckungsschutz für Steuerschulden vor der Corona-KriseDer vorübergehende Vollstreckungsschutz aus den Erleichterungen für die von der Corona-Krise Betroffenen erstreckt sich auch auf Steuerschulden aus der Zeit vor der Krise, umfasst aber nicht die Gewerbesteuer. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossenMit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen. Steuererklärungsfrist für 2019 wird um sechs Monate verlängertFür vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 wird die Abgabefrist um sechs Monate verlängert, auch wenn im Handelsrecht keine korrespondierende Verlängerung der Offenlegungs- oder Hinterlegungsfrist für Jahresabschlüsse erfolgt.
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