Steuerverwaltung und SteuerprüfungenAussetzung der Vollziehung bei AussetzungszinsenFür Aussetzungszinsen kommt zumindest eine teilweise Aussetzung der Vollziehung in Frage, bis abschließend geklärt ist, ob deren Höhe verfassungskonform ist. Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen BescheidenStellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern. Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen. Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossenMit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht. Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im SinkflugAuch in der neuesten Steuerschätzung gibt es für die öffentlichen Kassen wenig positive Nachrichten, nachdem die schwache Konjunktur zu weiter sinkenden Steuereinnahmen führt. Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen ÄnderungenNach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht. Anforderung von Unterlagen durch das FinanzamtAuch wenn das Finanzamt bei der Anforderung von Unterlagen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachten muss, steht diese regelmäßig nicht der Zulässigkeit einer solchen Anforderung entgegen. Verlängerte Zugangsvermutung für Steuerbescheide ab 2025Wegen verlängerter Brieflaufzeiten gelten Steuerbescheide ab 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrigDer Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungskonformität der Höhe von Aussetzungszinsen ab 2019 zu überprüfen. Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonformDie Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
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