Erbschaft und SchenkungVerlustabzug ist nicht vererbbarEin Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer AnordnungDie Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. Geltendmachung des PflichtteilsanspruchsDie Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. Aufwendungen für die Steuererklärung des ErblassersEin Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung für eine mittelbare GrundstücksschenkungVoraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird. Steuergünstige KettenschenkungEine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen. Vergütung eines TestamentsvollstreckersDie Vergütung eines Testamentsvollstreckers unterliegt nur der Einkommensteuer, jedoch nicht der Erbschaftsteuer. Verlagerung von Mieteinkünften auf einen MiterbenEine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern. Rückwirkende Anwendung des ErbschaftssteuergesetzesDas am 28. Dezember 1996 in Kraft getretene Erbschaftssteuerrecht gilt rückwirkend auch für Erbschaften und Schenkungen ab dem 1. Januar 1996. Verfassungsgerichtsentscheidung zur ErbschaftsteuerNoch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.
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