Erbschaft und SchenkungSonderausgabenabzug für durch Erben nachgezahlte KirchensteuerEin Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen. Nutzung eines Familienheims nach ErbauseinandersetzungDas Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist. Erbschaftsteuerfreibetrag bei Wohnsitz im Ausland rechtswidrigDer deutlich niedrigere Freibetrag für Erbschaften, bei denen sowohl Erblasser als auch Erbe im Ausland wohnen, ist europarechtswidrig. Erbauseinandersetzungskosten als AnschaffungsnebenkostenAuch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen. Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiterDie fünfjährige Behaltensfrist für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen läuft auch nach dem Tod des ursprünglichen Erben weiter, womit ein Verkauf durch die Nacherben innerhalb der Frist ebenfalls den Steuervorteil ksotet. Unmittelbare Beteiligung für Erbschaftsteuerbefreiung nötigDie Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht steuerlich begünstigt. Ende für Cash-GmbH und Umgehung der LohnsummengarantieDie beliebte Cash-GmbH lässt sich nicht mehr zur steuerfreien Übertragung größerer Bargeldsummen nutzen. Auch bei der Lohnsummengarantie gibt es eine neue Regelung. Verzicht auf MehrstimmrechtDer Verzicht eines Gesellschafters auf ein vertraglich festgeschriebenes Mehrstimmrecht ist keine steuerpflichtige Schenkung an die anderen Gesellschafter. Gesetz zur Verkürzung der AufbewahrungsfristenMit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet. Steuerbefreiung für Familienheim nur bei direkter SelbstnutzungFamilienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.
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