Erbschaft und SchenkungVorläufige Festsetzung der ErbschaftsteuerAls Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für alle Schenkungen und Erbfälle seit dem 1. Januar 2009 in vollem Umfang nur noch vorläufig fest. Schenkung eines Firmenanteils unter NießbrauchsvorbehaltWenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt. Erbschaftsteuerbegünstigung für vermietete WohnimmobilienDie Begünstigung für zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien gibt es nur, wenn schon der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht hatte und mit deren Umsetzung begonnen hat. Nächstes Steueränderungsgesetz ist in ArbeitMit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. Neuregelung der ErbschaftssteuerZur Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind jetzt erste Details bekannt. Erbschaftsteuererlass nach Ausfall von RentenzahlungenBei der jährlichen Zahlung der Erbschaftsteuer auf Renten oder andere wiederkehrende Leistungen kommt ein Erlass der Zahlungen in Frage, wenn der Leistungspflichtige später zahlungsunfähig wird. Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen durch einen DrittenÜbernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs. Erbschaftsteuer ist teilweise verfassungswidrigDie Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor WeihnachtenDas Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden. Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor WeihnachtenDas Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am 17. Dezember 2014 verkünden.
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