Vermögensaufbau und AltersvorsorgeKapitalleistung aus der betrieblichen AltersversorgungKapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts beruhen, sind keine ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte. Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-LendingDa beim Krypto-Lending kein gesetzliches Zahlungsmittel verliehen wird, sind Einkünfte daraus nicht als Kapitalerträge zu besteuern, sondern unterliegen als sonstige Einkünfte dem regulären Steuersatz. Aktivrentengesetz in VorbereitungAb 2026 sollen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Streubesitzdividenden einer StiftungWerbungskosten einer Stiftung im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden sind nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags abzugsfähig. Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen ÄnderungenNach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht. Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine WerbungskostenAufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden. Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtigVon den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss. Verlustverrechnungsbeschränkung bei TermingeschäftenAn der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel. Korrektur angerechneter KapitalertragsteuerLässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern. Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäßDer automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
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