Einkommensteuer - Ehepartner und KinderKein Kindergeld während dem GrundwehrdienstDie Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen. Abzweigung des Kindergeldes an das KindDas Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Geldschenkung gefährdet nicht das KindergeldEine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden. Verzicht auf freiwillig gezahltes WeihnachtsgeldAuch wenn Ihr Kind auf freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld verzichtet, um die Einkunftsgrenze zu unterschreiten, kann der Verlust des Kindergeldanspruchs nicht verhindert werden. Beschränkung der Abziehbarkeit von UnterhaltsaufwendungenDie Beschränkung der steuerlichen Abziehbarkeit auf allein nach dem BGB gesetzlich geschuldete Unterhaltsaufwendungen verstößt nicht gegen die Verfassung. Ausländischer Wohnsitz eines SchulkindsDer ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Bei Ausbildungsunterbrechung entfällt das KindergeldEine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Vermögenswirksame Leistungen sind EinkünfteVermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen. Vermögen von behinderten KindernDas Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen. Kein Kindergeld nach Heirat des KindesDer Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.
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