Einkommensteuer - Ehepartner und KinderGeänderte Wahl der Veranlagungsart als rückwirkendes EreignisIst einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen. Freiwilliges soziales Jahr im AuslandDamit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen. Die Finanzplanung der Großen KoalitionEin bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. Zusammenveranlagung nach einer Woche?Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt. Einkunftsgrenzen beim KindergeldDas Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft. Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche BelastungTherapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer AnordnungDie Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. Abzugsfähigkeit von UnterhaltsleistungenUnterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Vollzeitjob zwischen Zivildienst und StudiumWenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet. Zahlung auf das Rentenkonto des ExgattenZahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
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