Einkommensteuer - Ehepartner und KinderGesetz zur Stärkung des EhrenamtesBundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes mit zahlreichen Änderungen für Stiftungen, Vereine und deren Mitglieder verabschiedet. Gleichzeitiger Kindergeldbezug in mehreren EU-StaatenEU-Ausländer mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland haben hier selbst dann Anspruch auf zumindest einen Teil des Kindergelds, wenn sie auch im Heimatland Kindergeld beziehen. Anerkennung eines Ehegatten-ArbeitsverhältnissesBei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist. Verrechnung gewerblicher Einkünfte bei EhegattenIn der Vergangenheit war es möglich, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer keinen Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer erhielten, wenn der eine Ehegatte Gewerbeverluste hatte, die die Gewinne des anderen Ehegatten kompensierten. Steuerfreiheit eines ForschungsstipendiumsNur weil ein Stipendium an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist die Geldförderung damit nicht automatisch steuerpflichtig, meint das Finanzgericht Hamburg. Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013. Ausschluss Alleinerziehender vom SplittingverfahrenDer Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können. Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten zulässigAuch für Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung, wenn sie steuerlich abgezogen werden sollen. Jahressteuergesetz 2013 gescheitertNach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je. Treppenlift als außergewöhnliche BelastungZwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
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