Einkommensteuer - Ehepartner und KinderBesteuerung der MütterrenteWeil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig. Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und KindergeldFür das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor. Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe DienstleistungEntgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung. Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglichDer Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat. Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden. Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet. Änderungen für Privatpersonen und FamilienNeben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen. Allgemeinverfügung zum Abzug von KinderbetreuungskostenPer Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Jahren von 2006 bis 2011 zurückgewiesen. Kindergeld für DoktorandenEin Finanzgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Ausbildungsdienstverhältnis ist. Einbau eines Aufzugs als außergewöhnliche BelastungEin Aufzug führt zwar zu einer Aufwertung des Gebäudes, aber wenn ein normaler Treppenlift wegen der baulichen Gegebenheiten nicht in Frage kommt, kann auch der Aufzug eine außergewöhnliche Belastung sein.
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