Einkommensteuer - ImmobilienUrteilsvorschau für das laufende JahrDer Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen. Grundsteuererlass nach Leerstand wegen SanierungsmaßnahmenEinen Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen hat der Eigentümer dann nicht selbst zu verantworten, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt. Steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen erneut gescheitertDie Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können. Kauf von Grundstücken unter aufschiebenden BedingungenUnter die Grunderwerbsteuer kann auch der Kauf von Gesellschaftsanteilen fallen; hat die Gesellschaft aber Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen gekauft, zählen diese Grundstücke nur dann, wenn die Bedingungen beim Kauf der Anteile bereits erfüllt sind. Neues Verfahren zur Grundsteuer beim BundesverfassungsgerichtÜber 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Höhere Grunderwerbsteuer in Nordrhein-WestfalenZum 1. Januar 2015 soll die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 5,0 % auf 6,5 % steigen. Zweitwohnungsteuer gilt nicht für leerstehende WohnungenFür eine nur als Kapitalanlage gehaltene Wohnung fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Grundsteuererlass bei ZwischenmietverhältnisDas Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Möglichkeit eines Grundsteuererlasses bei einem Zwischenmietverhältnis befasst und im Streitfall negativ entschieden. Aktualisierte Arbeitshilfe zur KaufpreisaufteilungDas Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Version seiner Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Flächenbezogener Verzicht auf die UmsatzsteuerfreiheitEine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.
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