Einkommensteuer - ImmobilienGrunderwerbsteuer auf nachträgliche SonderwünscheAuch erst nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude besteht. Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbarTrotz rechtlicher Änderungen durch die WEG-Reform sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage auch weiterhin keine Werbungskosten eines Vermieters. Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger EinsprücheAuch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird. Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem GrundbesitzWird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäßInzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist. Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen. Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen ÄnderungenNach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht. Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022Nachträgliche Ausgaben für eine inzwischen steuerbefreite Photovoltaikanlage können möglicherweise doch geltend gemacht werden. Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für PhotovoltaikanlageDer Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel daran, dass ein Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage allein wegen der rückwirkend eingeführten Steuerbefreiung rückgängig zu machen ist. Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine WerbungskostenAufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.
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