Einkommensteuer - ArbeitnehmerBeruflich veranlasste UmzugskostenDie berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Hinweispflichten bei Abschluss eines AufhebungsvertragsIhr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen. Einführung der EntfernungspauschaleAb dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale. Erstattung von Reisekosten durch den ArbeitgeberErstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten. Garage als häusliches ArbeitszimmerAuch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden. Höhere Leistungen bei ArbeitslosigkeitAb dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe. Unkenntnis über WahlrechtHaben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor. Veräußerungskosten eines EigenheimsAufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten. Freiwillige Unfallversicherungen des ArbeitnehmersFreiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteEin Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.
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