Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Beruflich veranlasste Umzugskosten

Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort.

Hinweispflichten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf mögliche Risiken und Nachteile hinzuweisen.

Einführung der Entfernungspauschale

Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.

Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer berufliche Reisekosten, mindert diese steuerfreie Reisekostenerstattung Ihre abziehbaren Werbungskosten.

Garage als häusliches Arbeitszimmer

Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Höhere Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Ab dem 1.1.2001 erhöhen sich die Beträge des Arbeitslosengeldes, des Unterhaltsgeldes und der Arbeitslosenhilfe.

Unkenntnis über Wahlrecht

Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.

Veräußerungskosten eines Eigenheims

Aufwendungen, die für die Veräußerung eines Eigenheims wegen eines beruflich veranlassten Umzugs gemacht werden, sind keine Werbungskosten.

Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers

Freiwillige Unfallversicherungen des Arbeitnehmers werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.


« Neuere ArtikelÄltere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück