Einkommensteuer - ArbeitnehmerVom Arbeitgeber übernommene Maut ist geldwerter VorteilÜbernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst. Bereinigung privater SchuldenAuch wenn die Bereinigung privater Schulden zur Voraussetzung für eine neue Anstellung gemacht wurde, sind die Aufwendungen dafür keine Werbungskosten. Weitere Steueränderungen für 2006 geplantMit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre. Kein Werbungskostenabzug für Bildschirm-ArbeitsbrilleDer Kauf einer Brille führt nur dann zu Werbungskosten, wenn sie durch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist oder die Sehschwäche auf die Arbeit am PC zurück geht. Abziehbarkeit von RentenversicherungsbeiträgenDas Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt. Kurzfristige Steueränderungen zum JahresendeNoch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen. Verbilligter Gebrauchtwagen vom ArbeitgeberDer Kauf eines Gebrauchtwagens unter Marktpreis vom Arbeitgeber führt zum Zufluss von Arbeitslohn. Berücksichtigung einer verkehrsgünstigeren StreckeEin Arbeitnehmer muss nachweisen, dass eine längere Strecke mindestens 20 Minuten Fahrzeit täglich spart, damit das Finanzamt die längere Strecke anerkennt. Anfechtung einer LohnsteueranmeldungEin Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist. Beabsichtigte nebenberufliche TätigkeitAufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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