Einkommensteuer - ArbeitnehmerSteuerfreie Überlassung von SoftwareEine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können. Automatische Datenlieferung an das FinanzamtEine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt. Werbungskostenabzug für eine ArbeitseckeDie Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten. Gesetz zum Abbau der kalten ProgressionWenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst. Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplantZukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden. Jägerprüfung nicht abziehbarDer Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen. Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassenBald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. Maximal eine regelmäßige ArbeitsstätteDie Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Abzug von Ausbildungskosten auf UmwegenEin teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen. Anscheinsbeweis für eine private FahrzeugnutzungDie Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
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