Einkommensteuer - ArbeitnehmerPersonenbezogener Höchstbetrag bei mehreren ArbeitszimmernAuch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden. Stärkung und Reform der BetriebsrenteMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht. Fünftelregelung auch für vom Arbeitnehmer initiierte AbfindungAuf die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung nach der Fünftelregelung hat ein Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch, wenn die Initiative zur Vereinbarung der Abfindung von ihm ausgegangen ist. Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedetUm noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind. Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein ArbeitslohnEine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers aufgrund einer möglichen Diskriminierung ist als Schadensersatz kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtigDie verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig. Gemeinsame Nutzung eines ArbeitszimmersFür ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Besteuerung des Dienstwagens bei FahruntüchtigkeitWährend einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist. Entfernungspauschale ist verfassungsgemäßDass bei Fahrten zur Arbeit mit dem eigenen Auto anders als bei öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung. Erste Tätigkeitsstätte eines LeiharbeitnehmersFür einen Leiharbeitnehmer ist der Betrieb des Entleihers im Regelfall nicht die erste Tätigkeitsstätte, womit die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale angesetzt werden können.
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