Einkommensteuer - ArbeitnehmerÜbertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen ArbeitgeberDas Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beitragsbemessungsgrenzen 2018Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Stärkung der betrieblichen AltersversicherungMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht. Überblick der Änderungen zum JahreswechselDas neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich. Selbst getragene Aufwendungen für DienstwagenDas Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt. Steuerabzug eines häuslichen ArbeitszimmersDas Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet. Häusliches Arbeitszimmer für mehrere EinkunftsartenWird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten. Entfernungspauschale bei Rückfahrt am FolgetagAuch wenn der Steuerzahler erst am Folgetag wieder vom Arbeitsort nach Hause fährt, ist die Entfernungspauschale nur einmal pro Fahrt zur Arbeitsstelle anzusetzen. Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren ArbeitszimmernAuch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden. Stärkung und Reform der BetriebsrenteMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Übersicht - Eine Seite zurück |