Einkommensteuer - ArbeitnehmerSteuerfreie Bonuszahlungen für Arbeitnehmer in der Corona-KriseArbeitgeber können ihren Beschäftigten anlässlich der Corona-Krise bis zu 1.500 Euro steuerfrei als Bonuszahlung oder in Form von Sachleistungen zuwenden. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossenMit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden. Weitere Hilfsmaßnahmen in der Corona-KriseDie Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen. Corona-Krise: Steuerfreie Bonuszahlungen für ArbeitnehmerArbeitgeber in besonders ausgelasteten Branchen können ihren Arbeitnehmern Bonuszahlungen gewähren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Corona-Krise: Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall durch KinderbetreuungFür Eltern, die aufgrund der Schließung von Kindergarten oder Schule ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, gibt es finanzielle Hilfe vom Staat. Corona-Krise: Telefonische Krankschreibungen über 14 Tage zunächst bis JuniPatienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Corona-Krise: Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerWelche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab. Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten HaushaltsführungDie gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus. Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-AbschaffungDie gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen. Förderung der ElektromobilitätNeben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
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