Einkommensteuer - ArbeitnehmerKürzung der Verpflegungspauschalen bei MahlzeitengestellungDie Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte. Wechsel der Bewertungsmethode für Dienstwagenfahrten zur ArbeitDie Bewertungsmethode für den Nutzungsvorteil aus Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeit kann unterjährig nicht gewechselt werden, aber eine rückwirkende Änderung zum Jahresanfang ist möglich. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu den KinderbetreuungskostenKinderbetreuungskosten können in Höhe steuerfreier Zuschüsse durch den Arbeitgeber nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Verpflegung und Unterkunft in Auslands- und PraxissemesternWährend Auslands- und Praxissemetern im Rahmen eines Zweitstudiums wird der auswärtige Tätigkeitsort nicht zu einer weiteren ersten Tätigkeitsstätte. Kilometerpauschale gilt nicht bei Fahrten im LinienverkehrFür Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden. Werbungskostenabzug für Fahrkarte trotz Home Office-PauschaleZeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn die Entfernungspauschale durch die Arbeit im Home Office den Kaufpreis nicht abdeckt. Pflichtveranlagung wegen Bezug von KurzarbeitergeldWer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, muss dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gekürzte Verpflegungspauschale trotz Verzicht auf MahlzeitDie Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet. Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2020Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten. Sofortabschreibung für Computer und SoftwareDie Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
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