Einkommensteuer - ArbeitnehmerMindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigenAuf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen. Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen UmzugDer Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten. Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz DienstwagensEin Anscheinsbeweis spricht dafür, dass berufliche Fahrten mit dem Dienstwagen zurückgelegt werden, weswegen der Steuerzahler nachweisen muss, wenn er stattdessen Kosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug ansetzen möchte. Lohnerhöhung nach Wegfall der InflationsausgleichsprämieVereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2025 eine Lohnerhöhung, um die bis Ende 2024 in Teilbeträgen gezahlte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie als Einkommenskomponenten zu ersetzen, führt dies nicht zu deren rückwirkender Behandlung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil. Nutzung und geplante Anhebung der PendlerpauschaleWährend die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht. Erste Pläne der künftigen RegierungskoalitionIn einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht. Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäßDas Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen. Fahrtkosten eines TeilzeitstudentenEin Teilzeitstudent kann beim Zweitstudium die Fahrtkosten zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt. Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen. Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
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