Selbständige und UnternehmerSofortabschreibung und GWG-SammelpostenAb 2018 gelten höhere Grenzbeträge für die Sammelposten- oder Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-EhegattenEin Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat. Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an GeschäftspartnerDer Steuervorteil für betrieblich veranlassten Zuwendungen an Geschäftspartner kann nicht immer durch eine Pauschalbesteuerung abgegolten werden. Abzugsverbot für Pauschalsteuer auf GeschenkeDie Übernahme der Pauschalsteuer für Zuwendungen an Geschäftspartner ist ebenfalls ein Geschenk und damit nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn dadurch der Betrag von 35 Euro pro Empfänger und Jahr überschritten wird. Gewerbliche Tätigkeit eines ÜbersetzungsbürosSobald ein Übersetzungsbüro über angestellte Übersetzer oder Subunternehmer auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die der oder die Eigentümer nicht beherrschen, liegt eine gewerbliche statt einer freiberuflichen Tätigkeit vor. Rückstellung für Zusatzbeiträge zur HandwerkskammerEine Zahlungsverpflichtung ist nur dann rückstellungsfähig, wenn sie sich auf Vergangenes bezieht, weshalb eine Rückstellung für Zusatzbeiträge für künftige Beitragsjahre nicht möglich ist. Rückstellung für Entsorgungspflicht von ElektrogerätenEine Rückstellung für die Entsorgungspflicht von Elektrogeräten ist erst dann möglich, wenn eine Abholanordnung erlassen wurde. Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedetUm noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbstständigen und FreiberuflernEin Schreibtisch in den Betriebsräumen ist nicht automatisch ein voll nutzbarer Arbeitsplatz, weswegen Selbstständige zumindest in bestimmten Fällen trotzdem Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen können. PC-gestütztes Kassensystem wird vom Finanzamt nicht anerkanntBereits die Möglichkeit, dass ein Kassensystem manipulierbar ist, berechtigt das Finanzamt zu Hinzuschätzungen, auch wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt.
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