Selbständige und UnternehmerGnadenfrist bei strengeren Vorgaben für KassenAb 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020. Teilweiser Abbau des SolidaritätszuschlagsAb 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen. Steuerermäßigung für gewerbliche EinkünfteDie Berechnung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen. Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine StiftungDie Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne. Betriebsausgabenabzug bei GeschenkenFür bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke. Übertragung einer Reinvestitionsrücklage erst nach AnschaffungErst nach der Anschaffung oder Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts darf eine gebildete Reinvestitionsrücklage auf einen anderen Betrieb des Unternehmers übertragen werden. Zeitnahe Führung eines elektronischen FahrtenbuchesAuch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden. Voraussetzung einer RückstellungEine Rückstellung für Verpflichtungen, die nicht nur auf vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, sondern auch auf eigenbetrieblichen Interessen beruhen, ist unzulässig. Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des SoliDie Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Berechnung des Solis mit oder ohne GewerbesteuerermäßigungDass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
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