UmsatzsteuerVorsteuer mal dreiDas Steueränderungsgesetz 2003 bringt eine Reihe von Änderungen und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug von Reisekosten, privat genutzten Pkws und gemischt genutzten Gebäuden. Pflichtangaben in RechnungenAb 2004 sind für Rechnungen zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten FahrzeugenInfolge einer fehlenden Regelung können Sie sich beim Vorsteuerabzug von Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge auf die günstige Regelung des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen. Umsatzsteueränderungen im Steueränderungsgesetz 2003Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften. Umsatzsteuerverrechnung bei DauerschuldverhältnissenBei Dauerschuldverhältnissen ist kein gesonderter monatlicher Umsatzsteuerausweis erforderlich. Mindestnutzungsregelung wurde verlängertDie Mindestnutzungsregelung, wonach der Vorsteuerabzug entfällt, wenn die betriebliche Nutzung weniger als 10 % ausmacht, gilt zunächst bis 1. Juli 2004. Vorsteuerabzug aus pauschalen ReisespesenÜber den Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof. Vorsteuerabzug für gemischt genutzte GebäudeEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, auch den privat genutzten Teil eines Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Vereinheitlichte Mehrwertsteuer im eCommerceDurch eine EU-Richtlinie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müssen auch Anbieter außerhalb der EU Mehrwertsteuer für ihre Angebote berechnen, wodurch mit Preiserhöhungen im eCommerce zu rechnen ist. Erlass von unrechtmäßig berechneter UmsatzsteuerZu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.
Übersicht - Eine Seite zurück |