UmsatzsteuerAusgleichzahlungen bei LeasingendeDas Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert. Spätere Korrektur der VorsteueraufteilungDie Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung. Leistungsbeschreibung in einer RechnungZur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden. Sicherungseinbehalt berechtigt zur UmsatzsteuerberichtigungEin mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen. Steuerschuldnerschaft bei BauleistungenFür die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet. Berichtigung einer Zusammenfassenden MeldungAuch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden. Kleinbetragsrechnungen eines KleinunternehmersKleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben. Teilweiser Verzicht auf Kleinunternehmerregelung unwirksamEin Unternehmer kann nur für das gesamte Unternehmen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Eine Umsatzsteuererklärung nach den normalen Vorschriften nur für einen Unternehmensbereich ist daher nicht möglich. Steuererklärung als Verzicht auf KleinunternehmerregelungEine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss. Flächen- statt Umsatzschlüssel bei der VorsteueraufteilungDass das Gesetz einen Vorrang des Flächen- vor dem Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung eines nur teilweise steuerpflichtig vermieteten Gebäudes vorschreibt, ist konform mit EU-Recht.
Übersicht - Eine Seite zurück |