UmsatzsteuerChancen für ermäßigte Umsatzsteuer auf elektronische MedienEine Gleichstellung elektronischer Medien mit gedruckten Medien bei der Umsatzsteuer setzt eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie voraus. Offene Fragen zur Angabe der vollständigen RechnungsanschriftDie Bundessteuerberaterkammer hat sich wegen der durch ein Urteil des Bundesfinanzgerichts entstandenen Unsicherheiten bei der Angabe der Rechnungsanschriften an das Bundesfinanzministerium gewandt. Fahrschulunterricht ist vorerst umsatzsteuerfreiNach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat. Finanzgericht lässt rückwirkende Änderung bei Bauleistungen zuDas erste Finanzgericht hat im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen entschieden. Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei BauleistungenDer Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Steuerliche Stolperfallen im OnlinehandelSowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen. Änderungen für Unternehmer und ArbeitnehmerDie Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. Umsatzsteuer bei Bestelleintritt in LeasingfällenÜbernimmt der Leasinggeber die Verpflichtungen aus einem vom Leasingnehmer geschlossenen Kaufvertrag, kommt es hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Bestelleintritts auf den Zeitpunkt der Übernahme an. Saunaleistung als Teil einer ÜbernachtungsleistungEin Hotel mit eigener Sauna kann zwar ein Pauschalangebot für eine Übernachtung mit Saunanutzung machen, muss den Preis für die Saunaleistung aber gesondert ausweisen und mit dem normalen Umsatzsteuersatz ansetzen. Umsatzsteuererstattung bei Insolvenz des LieferantenZu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer kann ein Kunde nur vom Lieferanten zurückfordern. Das gilt auch dann, wenn er eine berichtigte Rechnung erhalten hat und der Lieferant inzwischen insolvent ist.
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