UmsatzsteuerGrenze für Kleinbetragsrechnungen seit 2017 bei 250 EuroDie Finanzverwaltung hat die seit Anfang 2017 angehobene Grenze für Kleinbetragsrechnungen nun auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen. Berichtigung einer Rechnung ohne elektronische SignaturEine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war. Vorsteuerabzug auch aus Rechnung von BriefkastenfirmenDer Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ist auch dann zulässig, wenn der Lieferant nicht unter der Absenderadresse seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt. Steuerliche Behandlung von Bitcoin & Co.Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat. Steuerpläne der neuen RegierungskoalitionDer Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant. Eindeutige Bezeichnung der Leistung in einer RechnungEine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug. Rechnung ohne Leistungsempfänger ist nicht berichtigungsfähigEine Rechnung, die nicht einmal Minimalangaben enthält, ist nicht rückwirkend berichtigungsfähig. Stattdessen gilt die Korrektur als erstmalige Rechnungsausstellung. Vermietung von Immobilien samt EinrichtungDie Vermietung der Einrichtung einer Immobilie ist im Regelfall eine unselbständige Nebenleistung und damit ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn die Immobilie steuerfrei vermietet ist. Grenzüberschreitende Warenlieferung in ein AuslieferungslagerAuch wenn die Ware aus dem Ausland kurzfristig in einem inländischen Auslieferungslager zwischengelagert wird, kann eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung vorliegen. Bedingungslose Erstattung der Umsatzsteuer an BauträgerBei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen darf das Finanzamt die Rückerstattung der Umsatzsteuer nicht von einer Verrechnungsmöglichkeit oder einer Zahlung der Umsatzsteuer an den Bauhandwerker abhängig machen.
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