Personal, Arbeit und SozialesMaximal eine regelmäßige ArbeitsstätteDie Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassenBald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplantZukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden. Anscheinsbeweis für eine private FahrzeugnutzungDie Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung. Pauschbeträge für AuslandsreisenZum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst. Ergänzung: Sachbezugswerte 2012In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro. Steueranmeldungen immer pünktlich abgebenVerspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben. Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012Die Finanzverwaltung hat jetzt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf 2013 verschoben. Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien. Beitragsbemessungsgrenzen 2012Auch für 2012 gibt es wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung
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