Personal, Arbeit und SozialesReform der betrieblichen AltersversorgungMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden. Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des DienstwagensZahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Pauschaler Schadensersatz auch für verspätete LohnzahlungenDie Regelung, dass der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro verlangen kann, greift auch bei verspäteten Lohnzahlungen. Erstattung einer Monatsfahrkarte bei AuswärtstätigkeitDie Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt. Details zu Steuervorteilen für ElektrofahrzeugeArbeitgeber können ab 2017 die Nutzung von Elektro- oder Hybridautos in mehrfacher Hinsicht steuerbegünstigt fördern. Was dabei im Detail zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erklärt. Anwendungsfragen zu BetriebsveranstaltungenDas Bundesfinanzministerium hat verschiedene Anwendungsfragen zur steuerlichen Handhabung der Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen beantwortet. Sachbezugswerte für 2017Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen. Beitragsbemessungsgrenzen 2017Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden. Änderungen für Arbeitgeber und ArbeitnehmerNeben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber. Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 EuroDer gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
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