Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet.

Jedes Jahr gibt es zumindest ein Steueränderungsgesetz, das als "Jahressteuergesetz" viele Änderungen in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts bündelt. Früher durften diese Änderungsgesetze auch offiziell den Namen "Jahressteuergesetz" tragen, doch in den letzten Jahren gab es nur noch inoffizielle Jahressteuergesetze. Anders in diesem Jahr: Bis zuletzt haben die Regierung und der Bundestag am Gesetz geschraubt, sodass für Kreativität beim Namen wohl keine Zeit mehr blieb.

Das Jahressteuergesetz 2020 bringt einige wesentlichen Änderungen und notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie Reaktionen auf Urteile des Bundesfinanzhofs. Daneben enthält das Gesetz den unvermeidlichen technischen Regelungsbedarf im Steuerrecht. Dazu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen sowie Fehlerkorrekturen. Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 nun nicht nur verabschiedet, sondern auch gegenüber den ersten Entwürfen zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Hier ist ein erster Überblick über die wichtigsten Änderungen im finalen Gesetz. Im nächsten Jahr folgt dann eine ausführlichere Vorstellung der Änderungen.



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