Internet und Telekommunikation

•     Anmeldungen/Voranmeldungen auf Papier
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
•     Vorsicht bei elektronischen Rechnungen
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
•     Elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
•     Online-Kontoauszüge für die Steuererklärung
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
•     Steuerliche Beurteilung von Handyverträgen
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
•     Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deutschen Telekom
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
•     Moratorium bei den elektronischen Steuererklärungen
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
•     Internetdomain ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
•     Anfechtung falscher Preisangaben
Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.
•     Abschreibung von Peripheriegeräten
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.

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