Internet und Telekommunikation

•     Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
•     Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
•     Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
•     Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
•     ElsterFormular letztmalig für Steuererklärung 2019 verfügbar
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
•     Details zur Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.
•     Überblick der Änderungen für 2019
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
•     Klageerhebung mit unsignierter E-Mail ist nicht möglich
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.
•     Jahressteuergesetz 2018 bekommt neuen Namen
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
•     Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung
Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.

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