Erbschaft und Schenkung

•     Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.
•     Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.
•     Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.
•     Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

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