Erbschaft und Schenkung

•     Reparaturaufwendungen sind keine Nachlassverbindlichkeit
Auch wenn die Ursache für einen Schaden durch den Erblasser geschaffen wurde, sind daraus folgende Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
•     Vorauszahlungen nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten
Nach dem Tod des Erblassers fällige Einkommensteuervorauszahlungen sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
•     Bayern geht Sonderweg bei der Erbschaftsteuer
Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.
•     Abfindung für Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
Die Erbschaftsteuer auf eine Abfindung für den Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erben.
•     Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedet
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
•     Erbschaftsteuerpflicht eines Pflichtteilsanspruchs
Ein geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt auch dann der Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser den Pflichtteilsanspruch selbst nie geltend gemacht hat.
•     Steuerklasse bei Schenkung des biologischen Vaters
Wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig auch der rechtliche Vater ist, kommt für eine Schenkung an das Kind trotzdem die günstige Steuerklasse I zur Anwendung.
•     Anzeigepflicht trotz strafbewehrtem Bankgeheimnis
Banken müssen bei der Meldung der Vermögenswerte eines Erblassers ans Finanzamt auch die von einer unselbständigen Niederlassung im Ausland verwahrten Vermögensgegenstände angeben.
•     Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
•     Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen
Bei Schenkungen, die dem Finanzamt verschwiegen worden sind, beginnt der Zinslauf für die Hinterziehungszinsen zwölf Monate nach dem Zeitpunkt der Schenkung.

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