Vermögensaufbau und Altersvorsorge

•     Rückversetzung zerstört Vorsorgeplanung
Wenn eine als Altersvorsorge angeschaffte Immobilie wegen der Rückversetzung mit Verlust verkauft werden muss, dann ist der Verlust nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
•     Fahndung nach Spekulationsgewinnen
Die Steuerfahndung hat nach der Feststellung ausländischer Kapitalerträge nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, den Spekulationsgewinnen, entdeckt.
•     Rentenreform macht Fortschritte
Die Gesetze zur Rentenreform machen Fortschritte, sind aber noch nicht endgültig verabschiedet.
•     Zusatz-Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.
•     Forward-Darlehen
Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung sollten Sie sich über Forward-Darlehen Gedanken machen.
•     Wertpapiere als kreditfinanzierte Kapitalanlage
Bei Wertpapieren, die kreditfinanziert sind, gelten im Hinblick auf die Werbungskosten Besonderheiten.
•     Immobilie als Altersvorsorge
Eine Immobilie eignet sich zur Kapitalanlage und Altersvorsorge nur bedingt.
•     Übertragung des Bezugsrechts an einer Lebensversicherung
Schließt der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung ab und räumt das Bezugsrecht daraus unwiderruflich einem Dritten ein, so unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer.
•     Schuldzinsenabzug bei Finanzierung einer Rentenversicherung
Schuldzinsen sind in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig, wenn zur Finanzierung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ein Darlehen aufgenommen wird.
•     EU-weite Zinssteuer noch nicht in Sicht
Trotz jahrelanger Bemühungen sind sich die Finanzminister der EU immer noch nicht über die Einführung einer einheitlichen Zinssteuer einig.

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