Vermögensaufbau und Altersvorsorge

•     Anzeigepflicht für ausländische Filialen inländischer Banken
Beim Tod eines Kontoinhabers müssen Banken die Finanzverwaltung über das bei ihnen hinterlegte Vermögen informieren. Diese Anzeigepflicht gilt auch für ausländische Filialen deutscher Banken.
•     Streichung von Steuervorteilen
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
•     Jahressteuergesetz 2007: Änderungen bei Ertragssteuern und Verwaltungsvorschriften
Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
•     Real Estate Investment Trust-Gesetz (REIT-Gesetz)
Für 2007 ist die Einführung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften vorgesehen.
•     Ohrfeige für Mindestbesteuerung
Der Bundesfinanzhof hat mit sehr deutlichen Worten seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert.
•     Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.
•     Darlehenszinsen für Gesellschaftsanteile als Werbungskosten
Darlehenszinsen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen des Arbeitgebers sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig.
•     Darlehensfinanzierte Rente gegen Einmalbetrag
Bei darlehensfinanzierten Renten gegen Einmalbetrag kann es eine böse Überraschung geben, wenn die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, weil kein Totalüberschuss erzielt wird.
•     Fehlgeschlagener Erwerb einer GmbH-Beteiligung
Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.
•     Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst
Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.

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